Die Schulordnung des Ersten Fremdsprachengymnasiums wurde gemäß den Richtlinien des Ausbildungsgesetzes und den damit verbundenen Ausführungsbestimmungen abgefasst und entspricht in beträchtlichem Maße den Besonderheiten der Schule. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Schulleitung, der Lehrer, Angestellten, Schüler und Eltern und wurde am 15.09.2009 von der Gesamtlehrerkonferenz verabschiedet.